Allgemeine Informationen
Die Zulassung ist die behördliche Erlaubnis, ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden..
Voraussetzungen
Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Hinweis: Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.
Zuständige Stelle
Zulassungsstelle: Hauptwohnsitz oder Unternehmung müssen im Sprengel der für die Zulassungsstelle zuständiger Behörde liegen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle Ihres Wohnbezirks. Dort werden die Daten eingetragen, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen müssen. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Bei der Kfz-Zulassung wird von der zuständigen Behörde eine Zulassungsbescheinigung ( = Zulassungsschein) ausgestellt.
Sie erhalten auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil 2 der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.
Nach der Entrichtung der Gebühren erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis . des Anmelders oder der Anmelderin
- zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
- Bestätigung der Meldung . oder
- sonstige Bestätigung einer Meldebehörde oder
- Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
(die Kosten (EUR 1.-) werden an den Antragsteller oder die Antragstellerin weiterverrechnet)
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- bei neuerlicher Zulassung:
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- bei erstmaliger Zulassung:
- bei Vertretung: Vollmacht , wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch einen Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin)
- Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
- Vollmacht des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung . des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten im Original
- amtlicher Lichtbildausweis . des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten in Kopie
- bei Neuanmeldung: zusätzlich
- Eintrag des Eigentümers oder der Eigentümerin im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht
- bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
- gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung . (Pickerl) unterliegen
- persönliche Erklärung des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin bei der Zulassungsstelle oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht oder
- eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil . , gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss . , Zustimmungserklärung des oder der zur Vertretung des Nachlasses . Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- bei Leasing: zusätzlich
- Leasingbestätigung
- bei Firmenwagen: zusätzlich
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung . bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- bei Eigenimport: zusätzlich
- Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA . (Finanzamt . )
- eventuell Verzollungsbestätigung
- bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell
- Beglaubigung . oder
- Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC . bzw. ARBÖ . oder
- Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Händlers oder einer Kfz-Händlerin
Kosten
- Behördenanteil: 110,40 Euro
- Bearbeitungsleistung: 41,70 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- Pkw und Lkw: 18 Euro
- Motorrad: 9,80 Euro
- Motorfahrrad: 5,50 Euro
- Anhänger: 9 Euro
- Zugmaschine: 9 Euro


