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A U T O T E I L E

Brünnerstrasse 89
2201 Gerasdorf bei Wien

 

 
KFZ - Zulassungsstelle Versicherungs - Kompetenzzentrum
Alles was Sie über die KFZ Zulassung wissen müssen!
 

Achtung neue Adresse: Gerasdorferstrasse 213 (zuvor 221)

 

Versicherungs - Kompetenzzentrum

Beratung und Service - alles aus einer Hand!

Allgemeine Informationen
Erforderliche Unterlagen
Kostenübersicht
Formulare
KFZ Prämienvergleich
NEU!  NEU!  NEU!
Änderungen lt. 4. Novelle der
Zulassungsstellenverordnung per 1.4.2010

Allgemeine Informationen

Die Zulassung ist die behördliche Erlaubnis, ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden..


Voraussetzungen

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Versicherungsberater oder direkt an eine Versicherung Ihrer Wahl. Wenn Sie keinen Betreuer haben, können Sie die KFZ Versicherung auch in unserer Zulassungsstelle abschließen. Unsere Mitarbeite berechnen für Sie die günstigste Prämie im direkten Vergleich aller Anbieter (> siehe Prämienvergleich)

Hinweis: Die Anmeldung kann in der beliebigen für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle erfolgen, unabhängig welche Versicherung diese betreibt oder bei welcher Anstalt Sie die Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.


Zuständige Stelle

Zulassungsstelle Hauptwohnsitz oder Unternehmung müssen im Sprengel der für die Zulassungsstelle zuständiger Behörde liegen. In unserer Zulassungsstelle können Sie Anmeldungen zu allen 10 rechts angeführten Bezirkshauptmannschaften, mit denen wir beliehen sind, erledigen.


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen > Unterlagen an eine Zulassungsstelle mit Beleihung für Ihren Wohnbezirk. Dort werden die Daten eingetragen, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen müssen. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Bei der Kfz-Zulassung wird von der zuständigen Behörde eine Zulassungsbescheinigung ( = Zulassungsschein) ausgestellt.

Sie erhalten auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil 2 der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.

Nach der Entrichtung der Gebühren erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette ausgehändigt.


 
 
 
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Bezirkshauptmannschaften:

 

 

 

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